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BVerwG, 11.02.1998 - 9 B 105.98 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Anwendungsbereich und Auslegung einer Vorschrift als grundsätzliche klärungsbedürftige Rechtsfrage - Absehen von einer Beweiserhebung als Verfahrensmangel
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 04.11.1997 - 25 B 96.35584
- BVerwG, 11.02.1998 - 9 B 105.98
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 18.04.1996 - 9 C 77.95
Ausländerrecht: Voraussetzungen für die Gewährung von Abschiebungsschutz
Auszug aus BVerwG, 11.02.1998 - 9 B 105.98
Im übrigen ist geklärt, welcher Wahrscheinlichkeitsmaßstab im Rahmen des § 53 Abs. 4 AuslG anzulegen ist (Urteil vom 18. April 1996 - BVerwG 9 C 77.95 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG 1990 Nr. 4). - BVerwG, 06.10.1997 - 9 B 803.97
Auszug aus BVerwG, 11.02.1998 - 9 B 105.98
Soweit die Beschwerde die Frage für grundsätzlich klärungsbedürftig hält, ob die bloße Asylantragstellung für den Kläger bei der Rückkehr nach Togo "ein politisches Verfolgungsrisiko im Sinne des § 51 Abs. 1 AuslG" darstellt und ob er deshalb "mit menschenrechtswidriger Behandlung" rechnen muß, ist eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) damit schon deshalb nicht dargetan, weil es sich dabei um eine von den Tatsacheninstanzen zu beantwortende Frage tatsächlicher Art handelt, die einer Klärung im Revisionsverfahren nicht zugänglich ist (vgl. hierzu im einzelnen den Beschluß des Senats vom 6. Oktober 1997 in dem Verfahren BVerwG 9 B 803.97 zu entsprechendem Vorbringen der Prozeßbevollmächtigten des Klägers).